Ältester Briefmarkensammlerverein Deutschlands


Eine Blindensendung per Luftpost

(vorgestellt von Arndt Göbel, IPV)

Vor einiger Zeit wurde in dieser Rubrik eine Kriegsgefangenenpost vorgestellt, auf die Nachgebühr erhoben wurde, weil das Entgelt für den Luftpostzuschlag fehlte. Kriegsgefangenensendungen waren generell portobefreit aber das Entgelt für Zusatzleistungen musste frankiert werden.

Ähnlich verhält es sich bei dem hier vorgestellten Brief. Da diese eigentlich portobefreite Blindensendung per Luftpost verschickt wurde, musste für die besondere Versendungs-form die Luftpostgebühr entrichtet werden, welche innerhalb des Bundesgebietes incl. Berlin (West) für Drucksachen bis 50g laut MICHEL bis einschließlich 19.2.1990 immer nur 5 Pf betrug.



portofreie Blindensendung mit Zusatzleistung "Luftpost"

Hätte also die Blindenbücherei den Brief nur 5 Tage später zur Post gebracht, wäre keine Extragebühr mehr notwendig gewesen!

PS: Meiner Meinung nach ist die Luftpostgebühr Inland die einzige Gebühr der Bundespost, welche über die gesamte Verwendungszeit nie angepasst wurde! Übrigends verdankt dieser Brief seinen sauberen Stempel nur der Zusatzgebühr. Denn seit dem 23. Juli 1981 wurden gewöhnliche Blindenschriftsendungen nicht mehr gestempelt...